Konzept HSP – Franchiseunternehmen


Einleitung

Wir, das Unternehmen HSP Healthcare Holding GmbH sind auch Franchisegeber:

Mit Hilfe weiterer Standorte möchten wir expandieren und unsere Bekanntheit im Pflegesektor - auch deutschlandweit - erhöhen.

Mit uns als Franchisegeber geben wir unser komplettes, erfolgreiches und erprobtes Geschäftsmodell – ein System zum Betrieb von ambulanten Pflegediensten - an andere Unternehmer (Franchisenehmer) weiter.

Dieses System wird unter dem Namen „HSP ambulanter Pflegedienst“ sowohl durch uns, dem Franchisegeber verbundene Unternehmen, als auch durch unabhängige Franchisenehmer betrieben, was durch Abschluss eines Franchisevertrages gewährleistet wird.

Folgende Standorte sind bereits unsere Franchisenehmer, die unser umfangreiches und erfolgreiches Know-how mit dem gesamten Geschäftsbetrieb übernommen haben:

  • HSP Pflegedienst Lübeck GmbH
  • HSP Pflegedienst Bad Segeberg GmbH
  • HSP Pflegedienst Elbmarsch GmbH
  • HSP Pflegedienst Oldenburg GmbH
  • HSP Pflegedienst Schnelsen GmbH
  • HSP Pflegedienst Horn GmbH

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

  1. Unternehmensleitbild
  2. Ziele und Vorteile für das Franchisesystem
  3. Rechtliche und vertragliche Grundlagen und Pflichten des Franchisesystems
  4. Franchisegebühren

1. Unternehmensleitbild

HSP Healthcare (oder Health Care) Holding GmbH steht für Hilfe zur Selbstpflege mit folgenden Leitzielen:

  • Wir stellen die Zufriedenheit unserer Kunden/-innen sowie eine hohe und professionelle Pflegequalität in den Vordergrund all unserer Bemühungen.
  • Wir berücksichtigen die Individualität und die Menschenwürde jedes einzelnen Kunden/-in bei der Ausübung unserer Arbeit:
  • Wir wollen alles tun, damit unser Unter­nehmen seiner Verantwortung gegen­über der Gesellschaft nachkommt. Das heißt für uns, dass wir die immer wichtiger werdende Aufgabe der Versorgung und Begleitung von kranken -, pflege - und hilfebedürftigen Menschen verantwortungsbewusst und kompetent wahrnehmen.
  • Wir unterhalten enge Beziehungen mit unseren Mitbewerbern und weiteren pflegerelevanten Institutionen, insbesondere bei Themen von regionaler Bedeutung und begegnen uns respektvoll und sachlich. In den Fachverbänden formulieren wir gemeinsame Interessen und vertreten diese nach außen. Bei Pflegethemen, die die Möglichkeiten der einzelnen Pflegeanbieter übersteigen, gehen wir gemeinsam vor.
  • Gerade eine sehr gute Kommunikationskultur und Teamarbeit verstehen wir als wesentliche Bestandteile einer professionell funktionierenden Arbeit. Wir legen höchsten Wert auf Transparenz und Offenheit, damit der Informationsfluss in unserem Unternehmen bestehen bleibt.
  • Darüber hinaus versuchen wir, unser positives Image in der Öffentlichkeit zu erhalten und weiter zu entwickeln. Dazu benutzen wir Kundenbefragungen, Mund-zu-Mund-Propaganda, unser Beschwerdemanagement und die internen Audits.

Die HSP Health Care Holding GmbH bildet die Muttergesellschaft  folgender Standorte und Einrichtungen:

HSP ambulante Pflegedienste in Hamburg und Umgebung:

  • Schnelsen GmbH
  • Poppenbüttel GmbH & Co. KG (zusätzlich Dementen-WG)
  • Rahlstedt GmbH
  • Oststeinbek GmbH (inklusive Palliativpflege)

Weiterhin der HSP Healthcare Holding GmbH zugehörig sind:

  • HSP Pflegeshop (Pflegehilfsmittel) GmbH in Ellerbek
  • HSP Planungs- und Projektgesellschaft GmbH
  • HSP Immobilien & Verwaltung GmbH

Zukünftige Projekte des HSP:

  • Tagespflege in Oststeinbek
  • Betreutes Wohnen in Farmsen (ambulante Wohngemeinschaft)

2. Ziele und Vorteile für das Franchisesystem

Vorteile für den Franchisegeber HSP:

  • schnellere Verbreitung des Unternehmens/ Geschäftsmodells – Markterschließung.
  • stärkerer Marktauftritt bei niedrigen Investitionen.
  • Einkünfte aus Gebühren
  • Nutzung bereits bestehender Unternehmen mit gutem Standort.
  • Markt-Erkenntnisse der Partner vor Ort nutzen.

Vorteile für den Franchisenehmer:

  • geringeres Risiko durch erprobtes Konzept
  • Unterstützung beim Aufbau, Personalfindung
  • Hilfestellungen bei Standortfindung und Räumlichkeiten
  • bekannte Marke/ Unternehmensname,
  • schnellerer Marktzugang
  • Einstiegserleichterung, kürzere Anlaufzeit, Gründungsvorbereitung, Kundengewinnung
  • Übertragung von Know-how (erprobtes, erfolgreiches System)
  • Zugang zu fremden Branchen, Netzwerke,
  • Nutzung bestehender Kooperationen
  • höhere Produktivität durch Aufgabenteilung
  • betriebswirtschaftliche Vorteile durch gemeinsame Werbung, begünstigten Einkauf und Schulung
  • gemeinsam statt einsam durch Synergien, Motivation und Erfahrungsaustausch

Wenn man sich für ein Franchise-System entscheidet, profitiert man meistens von den Fehlern die andere gemacht und die viel Geld gekostet haben. Durch das Know-how eines erfolgreichen Franchisegebers werden Gründungsfehler oft vermieden

Ein wichtiger Vorteil für den Einstieg in ein erfolgreiches System ist - als Existenzgründer bzw. Franchisenehmer - stärkere Verhandlungspositionen bei den Banken einen Kredit zu bekommen. Denn als Franchisenehmer hat man einen starken Partner an seiner Seite und das Unternehmerrisiko ist dadurch deutlich reduziert. Der Franchisegeber kann bereits Vergleichszahlen und schlüssig aufgearbeitete Konzepte vorlegen und das stärkt die Verhandlungsposition.

Ein weiterer wichtigster Faktor ist das bereits vorhandene Marketing, denn Marketing und Werbung sind teuer und benötigen viel Zeit. Die Nutzung in ein funktionierendes Marketing- und Vertriebssystem ist ein starkes Argument für ein Franchisesystem. Denn die Entwicklung eines Logos, von Werbematerialien, einer Internetseite, Gestaltung von Anzeigen und Geschäftspapieren ist sehr kostenintensiv – insbesondere bei überregionalen Werbekampagnen oder einem stimmigen Corporate Identity.


3. Rechtliche und vertragliche Grundlagen und Pflichten des Franchisesystems

Wir als Franchisegeber geben - vor Vertragsabschluss - den Franchisenehmern ausreichend Gelegenheit, unser Franchisesystem „HSP ambulanter Pflegedienst“, in allen Einzelheiten aus eigener Anschauung kennenzulernen, die wirtschaftlichen Grundlagen und die im Vertrag gemachten Angaben in einem oder mehreren Betrieben des Franchisegebers und/oder von Franchisenehmern zu überprüfen.

Alle dazugehörigen Unterlagen, das Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) mit allen betrieblichen Prozessen, Verfahrensanweisungen und Standards und der Zugang zum Cloudserver mit eigenem Laufwerk werden erklärt, zur Kenntnis genommen, überprüft und werden an den Franchisenehmer bei Vertragsabschluss übergeben.

Bei und nach der Gründung eines HSP ambulanten Pflegedienstes berät und unterstützt der Franchisegeber den Franchisenehmer in allen kaufmännischen und organisatorischen Bereichen. Sämtliche Empfehlungen und Kontaktdaten für Dienstleister und Lieferanten werden für den betrieblichen Aufbau eines HSP- ambulanten Pflegedienstes zur Verfügung gestellt.

Folgende Themen sind weiterhin Vertragsgrundlage:

  • Gewerbliche Schutzrechte des Franchisegebers
  • Betriebswirtschaftliche Kontroll- und Abrechnungsverfahren
  • Einheitliche Marketing- und Werbekonzeption
  • Einhaltungen von Richtlinien und Pflichten seitens der Franchisenehmer
  • Kontrollrechte des Franchisegebers
  • Kündigung

Als Franchisegeber übergeben wir an den Franchisenehmer - während der Vertragslaufzeit - eine Franchiselizenz mit allen Rechten und Pflichten.

Der Vertrag wird für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen (Anfangslaufzeit).


4. Franchisegebühren

Folgende Gebühren sind an den Franchisegeber zu zahlen:

  1. 25.000 Euro (netto) Eintrittsgebühr
  2. 3500 Euro (netto) monatliche Franchisegbühr